Wirtepatent Prüfung Basel-Stadt: So bestehen Sie

Aktualisiert am 26.10.2026

Wer in Basel-Stadt ein Restaurant, eine Bar oder ein Hotel führen will, kommt an der Wirtefachprüfung nicht vorbei. Ohne den Fähigkeitsausweis, umgangssprachlich das Wirtepatent, gibt es keine Betriebsbewilligung.

Die gute Nachricht: Die Prüfung ist gut planbar. Alle Fragen stammen aus einem öffentlichen Übungskatalog des Bau- und Gastgewerbeinspektorats (BGI). Wer diesen Katalog systematisch durcharbeitet, geht mit einer sehr guten Ausgangslage in den Prüfungsraum.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie sich in drei bis vier Wochen vorbereiten, welche Themen am meisten Punkte bringen, wo die typischen Stolperfallen liegen und was am Prüfungstag zählt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Format: 70 Fragen in 90 Minuten, schriftlich, auf Deutsch, ohne Hilfsmittel.
  • Bestehen: mindestens 60 Prozent richtig, und zwar in jedem der zwei Fächer.
  • Fragenpool: der amtliche Übungsfragenkatalog des BGI mit 259 Fragen, je vier Antworten.
  • Kosten: CHF 380 Prüfungsgebühr, danach CHF 600 für die Betriebsbewilligung.
  • Nächster Termin: Mittwoch, 9. Dezember 2026, Anmeldeschluss 18. November 2026.

Was in der Wirtefachprüfung geprüft wird

Geprüft wird kein Kochen und kein Service, sondern Basiswissen in zwei Fächern: Konsumentenschutz und Arbeitnehmerschutz. Der Übungskatalog teilt diese zwei Fächer in vier Bereiche auf. So verteilen sich die Fragen, die wir mit gesicherter amtlicher Lösung ausgewertet haben:

BereichFachAnteil der Fragen
A: Lebensmittelrecht & HygieneKonsumentenschutzrund 51 %
B: Schutz vor PassivrauchenKonsumentenschutzrund 3 %
C: Jugendschutz & AlkoholgesetzKonsumentenschutzrund 12 %
D: L-GAV, Arbeitsrecht, SozialversicherungenArbeitnehmerschutzrund 34 %

Die Anteile beruhen auf 238 der 259 Katalogfragen, bei denen die veröffentlichte Lösung eindeutig zur aktuellen Fragenfassung passt. Wie viele der 70 Prüfungsfragen auf welches Fach entfallen, veröffentlicht das BGI nicht. Gehen Sie davon aus, dass etwa zwei Drittel auf den Konsumentenschutz und ein Drittel auf den Arbeitnehmerschutz kommen.

Die wichtigste Regel: kein Ausgleich zwischen den Fächern

Bestanden hat nur, wer in jedem Fach mindestens 60 Prozent schafft. Wer im Lebensmittelrecht glänzt und im Arbeitsrecht bei 55 Prozent landet, ist durchgefallen. Genau hier scheitern viele, die aus der Küche kommen und Arbeitsrecht für Nebensache halten. Planen Sie für Bereich D deshalb mehr Zeit ein, als sein Anteil vermuten lässt.

Lernplan: in vier Wochen zur Prüfung

Für die meisten Kandidatinnen und Kandidaten reichen drei bis vier Wochen mit 30 bis 45 Minuten pro Tag. Wichtiger als die Dauer ist die Reihenfolge: erst verstehen, dann wiederholen, dann unter Prüfungsbedingungen testen.

  1. Woche 1: Lebensmittelrecht & Hygiene. Der grösste Block zuerst. Arbeiten Sie täglich 25 bis 30 Fragen durch und notieren Sie jede Frage, die Sie falsch beantwortet haben. Typische Themen: Kühltemperaturen, Selbstkontrolle, Kennzeichnung, Deklaration von Allergenen, Rechte der Lebensmittelinspektion.
  2. Woche 2: Arbeitsrecht, L-GAV und Sozialversicherungen. Hier sitzen die meisten Fallen, weil viele Antworten plausibel klingen. Lernen Sie Kündigungsfristen, Ruhezeiten, Jugendarbeitsschutz, Lohnfortzahlung und die Grundzüge von AHV, BVG und Unfallversicherung.
  3. Woche 3: Jugendschutz, Alkohol und Passivrauchen. Kleinere Bereiche, aber mit vielen exakten Zahlen: Altersgrenzen für Bier, Wein und Spirituosen, Regeln für Raucherräume. Danach wiederholen Sie alle Fragen, die Sie in Woche 1 und 2 falsch hatten.
  4. Woche 4: Prüfungssimulation. Mindestens drei komplette Durchläufe mit 70 Fragen in 90 Minuten. Werten Sie jedes Mal beide Fächer getrennt aus. Erst wenn Sie in beiden stabil über 75 Prozent liegen, sind Sie mit Puffer bereit.

Empfehlung für die Vorbereitung

Den Übungskatalog online lernen: wirtepatentbaselstadt.ch

Der amtliche Katalog liegt beim BGI als PDF vor, Fragen und Lösungen in zwei getrennten Dateien. Zum Lernen ist das mühsam. Der Online-Trainer wirtepatentbaselstadt.ch bereitet genau diese Fragen interaktiv auf und deckt alle vier Bereiche ab:

  • alle 238 Katalogfragen mit gesicherter amtlicher Lösung, sortiert nach Bereich
  • Prüfungssimulation wie im Original: 70 Fragen, 90 Minuten, Auswertung je Fach
  • falsch beantwortete Fragen kommen automatisch wieder, bis sie sitzen
  • läuft am Handy, Probetest kostenlos und ohne Anmeldung

Probetest starten

So sehen die Prüfungsfragen aus

Jede Frage hat vier Antwortmöglichkeiten, von denen genau eine richtig ist. Die falschen Antworten sind oft nicht absurd, sondern knapp daneben. Vier Beispiele aus dem amtlichen Übungskatalog, je eines pro Bereich:

Bereich A, Lebensmittelrecht & Hygiene

Dürfen aufgetaute Lebensmittel wieder tiefgefroren werden?

  1. Ja, wenn die Verpackung nicht geöffnet wurde.
  2. Nur wenn das Produkt zwischendurch erhitzt wird.
  3. Ja, bei hochwertigen Produkten ist das möglich.
  4. Nein, das ist verboten.

Bereich B, Schutz vor Passivrauchen

Wer ist für die Einhaltung des Rauchverbotes im Restaurant verantwortlich?

  1. Die Feuerpolizei
  2. Die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber
  3. Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber
  4. Die Lebensmittelinspektorin oder der Lebensmittelinspektor

Typische Falle: Inhaber und Bewilligungsinhaber sind nicht dieselbe Rolle. Verantwortlich ist die Person, auf die die Bewilligung lautet.

Bereich C, Jugendschutz & Alkoholgesetz

Alkoholfreies Bier enthält keinen Alkohol. Stimmt das?

  1. Nein, es enthält maximal 0.5 Volumenprozente Alkohol.
  2. Nein, es enthält maximal 1.0 Volumenprozente Alkohol.
  3. Ja, es sind lediglich Spuren von Alkohol erlaubt.
  4. Nein, es enthält maximal 0.1 Volumenprozente Alkohol.

Bereich D, L-GAV, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen

Wem gehört das Trinkgeld?

  1. Das Trinkgeld gehört dem Serviceteam.
  2. Das Trinkgeld wird immer unter allen Mitarbeitenden aufgeteilt.
  3. Das Trinkgeld gehört immer der hauptverantwortlichen Person im Betrieb.
  4. Ohne gegenteilige Vereinbarung gehört das Trinkgeld jener Person, die das Trinkgeld in Empfang nimmt.

Die richtige Antwort ist jeweils markiert. Schon diese vier Beispiele zeigen, warum Raten selten reicht: Bei vielen Fragen hängt die Lösung an einem einzigen Wort wie „immer“, „maximal“ oder „Bewilligungsinhaber“.

Fünf typische Stolperfallen

1. Ein Fach unterschätzen

Wer nur den grossen Block Lebensmittelrecht lernt, riskiert das Durchfallen im Arbeitnehmerschutz. Prüfen Sie in jeder Simulation beide Fächer einzeln, nie nur die Gesamtpunktzahl.

2. Absolute Wörter überlesen

„Immer“, „nie“, „nur“ und „ausschliesslich“ machen eine Antwort fast immer falsch, aber nicht immer. Lesen Sie jede Antwort bis zum Ende und achten Sie auf genau diese Wörter.

3. Schweizer Recht mit deutschem verwechseln

Wer aus Deutschland kommt, hat oft das deutsche Arbeits- und Jugendschutzrecht im Kopf. In Basel zählt Schweizer Recht und der L-GAV. Zahlen wie Ruhezeiten, Altersgrenzen und Fristen unterscheiden sich, lernen Sie sie bewusst neu.

4. Nur Antworten auswendig lernen

Wer sich nur „Antwort C“ merkt, scheitert, sobald die Reihenfolge anders ist. Lernen Sie den Inhalt der richtigen Antwort, nicht ihren Buchstaben.

5. Zu spät anmelden

Die Plätze sind begrenzt und werden nach Eingang der vollständigen Anmeldung vergeben. Der Oktobertermin 2026 war laut BGI bereits ausgebucht. Melden Sie sich an, sobald Ihr Lernplan steht.

Anmeldung und Termine 2026/2027

Sie melden sich mit dem Formular des BGI und einer Kopie von Pass oder ID an, per Post an das Bau- und Gastgewerbeinspektorat, Münsterplatz 11, 4001 Basel, oder per E-Mail an [email protected]. Die Gebühr von CHF 380 muss vor der Prüfung bezahlt sein. Alle Termine liegen an einem Mittwoch um 10 Uhr, Anmeldeschluss ist jeweils drei Wochen vorher.

PrüfungsterminAnmeldeschluss
Mi, 9. Dezember 202618. November 2026
Mi, 3. Februar 202713. Januar 2027
Mi, 28. April 20277. April 2027
Mi, 23. Juni 20272. Juni 2027
Mi, 25. August 20274. August 2027
Mi, 27. Oktober 20276. Oktober 2027
Mi, 8. Dezember 202717. November 2027

Wer nicht warten will, kann einen ausserordentlichen Termin beantragen. Der kostet die doppelte Gebühr, also CHF 760. Prüfen Sie die Termine vor der Anmeldung noch einmal auf der Seite des BGI, das Amt kann Termine verschieben.

Checkliste für den Prüfungstag

  • Pass oder ID mitnehmen, zu Beginn werden die Personalien geprüft.
  • Pünktlich sein: Prüfungsort ist die Dufourstrasse 40 in Basel. Wer zu spät kommt, kann ausgeschlossen werden.
  • Keine Hilfsmittel: keine Unterlagen, kein Handy.
  • Zeit einteilen: 90 Minuten für 70 Fragen sind gut 75 Sekunden pro Frage. Unsichere Fragen markieren und am Ende noch einmal ansehen.
  • Keine Frage leer lassen: Bei vier Antworten liegt selbst eine Schätzung bei 25 Prozent Trefferchance.

Nach der Prüfung: Ergebnis, Wiederholung, Bewilligung

Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich. Wer bestanden hat, bekommt den Fähigkeitsausweis. Wer durchfällt, kann am nächsten Termin wiederholen, ohne Wartefrist und beliebig oft, zahlt aber jedes Mal erneut CHF 380.

Der Fähigkeitsausweis allein erlaubt noch keinen Betrieb. Danach beantragen Sie beim BGI die Betriebsbewilligung für CHF 600. Sie lautet auf Ihre Person und den konkreten Betrieb. Das BGI entscheidet in der Regel innert eines Monats nach vollständigen Unterlagen.

Wenn Sie den Betrieb einrichten: Profi-Küchentechnik, Kühlmöbel und Kaffeemaschinen aus Insolvenzen und Auktionen finden Sie gebündelt in den aktuellen Listings auf Gastroauktionen.de, oft deutlich unter Neupreis.

Häufige Fragen zur Wirtepatent-Prüfung in Basel-Stadt

Wie schwer ist die Wirtefachprüfung in Basel-Stadt?

Mit Vorbereitung gut machbar, weil alle Fragen aus dem öffentlichen Übungskatalog des BGI stammen. Die Hürde ist die Regel, dass Sie in beiden Fächern einzeln mindestens 60 Prozent erreichen müssen.

Wie lange sollte ich lernen?

Drei bis vier Wochen mit 30 bis 45 Minuten pro Tag reichen für die meisten. Die letzte Woche sollten Sie für komplette Prüfungssimulationen mit 70 Fragen in 90 Minuten nutzen.

Muss ich einen Wirtekurs besuchen?

Nein. In Basel-Stadt ist kein Kurs vorgeschrieben, Sie können sich direkt zur Prüfung anmelden. Gastro Basel-Stadt bietet freiwillig einen Fernlehrgang an.

Was kostet die Prüfung?

Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 380, ein ausserordentlicher Termin CHF 760. Die anschliessende Betriebsbewilligung kostet CHF 600.

Was passiert, wenn ich durchfalle?

Sie können am nächsten Termin wiederholen, ohne Wartefrist und beliebig oft. Jeder Versuch kostet erneut CHF 380.

Brauche ich einen Wohnsitz in Basel?

Nein. Sie müssen volljährig und urteilsfähig sein, ein Wohnsitz in Basel ist für die Prüfung nicht nötig.

Bereit für die Simulation?

Testen Sie Ihren Stand mit einer Prüfung wie im Original: 70 Fragen, 90 Minuten, Auswertung je Fach.

Zum Wirtepatent-Trainer Basel-Stadt

Quellen

  1. Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt: Wirtefachprüfung (Format, Termine, Übungsfragenkatalog)
  2. Prüfungsreglement Wirtefachprüfung Basel-Stadt (SG 563.150) (Fächer, Bestehensgrenze, Gebühren, Wiederholung)
  3. Gastgewerbegesetz Basel-Stadt (SG 563.100) (Pflicht zum Fähigkeitsausweis, Bewilligung)
  4. Gebührenverordnung des BGI (SG 563.170) (Gebühr Betriebsbewilligung)
  5. BGI-Formular Erteilung Betriebsbewilligung